Das Recht auf Vorsteuerabzug ist bekanntlich an das Vorliegen eines Rechnungsdokuments mit gesondertem Steuerausweis geknüpft. Nun kann es vorkommen, dass Rechnungen durch Brand oder – wie in einem kürzlich vom BFH entschiedenen Fall – durch Diebstahl des Transporters mit den gesamten Buchungsunterlagen und der EDV-Anlage, auf der die Buchführung gespeichert war, vom Betriebsgelände abhanden kommen. Was heißt dies rückwirkend für den vorgenommenen Vorsteuerabzug?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-07-09 |
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