Als in der Schweiz ansässige Reederei betreiben wir unsere eigenen sowie geleasten Schiffe u.a. auf dem Rhein im Fahrgebiet Schweiz, Deutschland, Niederlande und Belgien. Bis einschließlich 2014 haben wir die Passage auf dem Rhein ausschließlich an Reiseveranstalter, veranstaltende Reisebüros oder an unternehmerische Kundschaft für Firmenevents etc. verkauft (Chartervertrag). Bezogen auf die Rhein-Kilometer in Deutschland erfolgte unsere Rechnungsstellung mit dem Hinweis „Subject to Reverse Charge“. Vorsteuern für Eingangsleistungen in Deutschland (z.B. Hafengebühren, Schiffsdiesel) wurden bislang beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geltend gemacht. Allerdings haben wir die nicht unerheblichen Vorsteuern auf Schiffsdiesellieferungen nie erstattet bekommen. Ab der Saison 2015 bedienen wir neben unseren B2B-Kunden erstmals auch über einen kleinen Katalog den Privatkundenbereich, allerdings noch nicht im nennenswerten Umfang. Was müssen wir zukünftig bzw. u.U. rückwirkend ab 1.1.2015 für die Umsatzbesteuerung in Deutschland beachten?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-12 |
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