Als mittelständischer Paketer mit Sitz in Deutschland beobachten wir seit einiger Zeit, dass die Unternehmen der Branche, insbesondere auch die im VPR organisierten Paketer, von Unternehmen kontaktiert werden, die eine Erstattung von Umsatzsteuern (USt) versprechen, die auf den im jeweiligen Zielgebiet eingekauften Reiseleistungen lasten. Nun hat auch uns solch ein Anschreiben erreicht, wonach wir Ansprüche bezüglich der USt-Erstattung geltend machen können, „[…] wenn Ihrem Unternehmen in den folgenden Regionen und Ländern Reisekosten entstehen oder wenn Sie Geschäfte mit dort ansässigen ausländischen Lieferanten tätigen: Europa, Australien, Japan, Kanada, Südkorea.“ Was ist von einem solchen Angebot zu halten?
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