Für geldwerte Vorteile aus verbilligten Leistungen des Arbeitgebers oder von Dritten ist nicht nur die Frage offen, unter welchen Voraussetzungen diese vorliegen können. Ebenso kompliziert ist die weitergehende Frage, wie Vorteile dieser Art bewertet, also der Höhe nach bestimmt werden können. Ob insoweit ein Bewertungswahlrecht besteht, wird von der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung unterschiedlich beurteilt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-04-20 |
Seiten 10 - 13
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