Der Europäische Gerichtshof hat Ende 2003 Grundsätze aufgestellt, wonach alle in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gegründeten Gesellschaften in den anderen Mitgliedstaaten als solche anerkannt werden müssen. Für Deutschland hatte dies die Konsequenz, dass viele Unternehmensgründer in ausländische Gesellschaftsformen ausgewichen sind, weil das deutsche GmbH-Recht als zu schwerfällig angesehen und die Schwelle des nachzuweisenden Mindestkapitals als zu hoch eingeschätzt wurde.
In Deutschland gibt es zurzeit ca. 1 Million Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Seit 2003 wurden ca. 30.000 Limiteds englischen Rechts neu errichtet. Nach aktuellen Bewertungen kommen monatlich ca. 1.200 Limiteds hinzu. Dies hat die deutsche Gesetzgebung zum Anlass genommen, das GmbH-Recht zu modernisieren.
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