Mit dem Themenbereich des sog. weitergehenden Schadensersatzes befasst sich die Fluggastrechte-Verordnung (EG) 261/2004 (im Folg.: VO) in Art. 12 Abs. 1 und ordnet an, die VO gelte unbeschadet eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs des Fluggasts. Die nach dieser VO gewährte Ausgleichsleistung kann demnach auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden. Wie weit die Verrechnungsmöglichkeiten reichen, hat kürzlich mehrere Gerichte beschäftigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.08.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-05 |
Seiten 19 - 20
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