Im Rahmen des derzeit üblicherweise angewendeten Pauschalreise-Begriffs wird die Abgrenzung von Nebenleistungen zunehmend zu einem Rätsel mit ungewissem Ausgang. In einer geänderten Definition der Pauschalreise auf der Basis des für das Frühjahr 2012 erwarteten Vorschlags einer neuen EU-Pauschalreise-Richtlinie könnte Abhilfe geschaffen werden, indem unter den Begriff einer Veranstalterreise auch einzelne Reiseleistungen aus dem Angebot eines Veranstalters gefasst werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-12-09 |
Seiten 19 - 20
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