Wir haben Sie vor einiger Zeit informiert, wann und unter welchen Bedingungen sich ein ausländisches Unternehmen in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registrieren muss (siehe SRTour 10/2019). Inzwischen wurde verschiedene Male angefragt, was denn nun eine Mehrwertsteuer‐konforme Rechnung ist, damit der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. In diesem Zusammenhang ist es interessant zu wissen, dass das schweizerische Mehrwertsteuer‐Gesetz keine Vorschrift kennt, die ein Unternehmen verpflichtet, in Bezug auf die Mehrwertsteuer gewisse Vorgaben einzuhalten. Lediglich der Empfänger einer Rechnung, welcher die Vorsteuer geltend machen will, muss eine konforme Rechnung als Beleg erhalten, damit er die Vorsteuer ziehen kann. Ein Dienstleistungs‐ oder Warenlieferant, der ausschließlich im B2C‐Bereich tätig ist, ist also frei, seine Rechnung zu gestalten, wie er will.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-12-09 |
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