Reiseveranstalter trifft ja die gesetzliche Informationspflicht zu Einreise- und Gesundheitsbestimmungen des gebuchten Urlaubszieles. Nun gibt es verschiedene Informationsquellen, wie das Auswärtige Amt, die Fluggesellschaften der Länder, die Konsulate, etc. Eine jüngst geführte Diskussion eines Reisebüro-Inhabers mit einem Reiseveranstalter warf folgende Frage auf: Welche Informationen von welcher Stelle/Institution sind bindend und in einem Streitfall auch als Nachweis verbindlich, wenn es um die Frage der Gesundheits- und Impfvorschriften für ein Land geht? Und welche Informationen bzw. welche Informationsquellen halten auch einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Ernstfall Stand?
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