Reiseveranstalter trifft ja die gesetzliche Informationspflicht zu Einreise- und Gesundheitsbestimmungen des gebuchten Urlaubszieles. Nun gibt es verschiedene Informationsquellen, wie das Auswärtige Amt, die Fluggesellschaften der Länder, die Konsulate, etc. Eine jüngst geführte Diskussion eines Reisebüro-Inhabers mit einem Reiseveranstalter warf folgende Frage auf: Welche Informationen von welcher Stelle/Institution sind bindend und in einem Streitfall auch als Nachweis verbindlich, wenn es um die Frage der Gesundheits- und Impfvorschriften für ein Land geht? Und welche Informationen bzw. welche Informationsquellen halten auch einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Ernstfall Stand?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-12-12 |
Seiten 18 - 20
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