Allgemeine Pass- und Visumserfordernisse oder Einreisevorschriften in das gewünschte Urlaubsland sind dem Reisekunden regelmäßig unbekannt, weil er mit dem Urlaub auch und gerade ihm unbekannte Gegenden und Länder der Welt erkunden möchte. Um hier Hilfestellung zu geben, sehen die Pauschalreise-RiLi (EU) 2015/2302 vom 25.11.2015 und das Dritte Reiserechtsänderungsgesetz vom 17.7.2017 (BGBl. I 2017 S. 2394), in Kraft getreten am 1.7.2018, ähnlich wie die vorangegangene Regelung vor, dass vor allem den Reiseveranstalter eine vorvertragliche Informationspflicht trifft, was allgemeine Pass- und Visumserfordernisse angeht. Diese Informationen müssen grundsätzlich auf jeden der Reiseinteressenten zugeschnitten sein, unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit. Aber auch der Reisevermittler (Reisebüro) ist mit diesen Informationspflichten über Pass- und Visumserfordernisse konfrontiert.
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