Pauschalreiserecht als Verbraucherschutzrecht begrenzt den eigenen kaufmännischen Aktionsradius der Reiseveranstalter und bindet sie vor allem an die Auslegungsvorgaben der Gerichte, so bis hin zum EuGH und BGH. Ähnliches gilt für das Luftbeförderungsrecht. Gelegentlich wird nun versucht, Grundsatzurteile durch leicht abweichende Gestaltungen zu umgehen. Dies wiederum führt zu Verstößen gegen die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Vor allem die Wettbewerbsverbände sind aufgefordert und nach dem Unterlassungsklage-Gesetz auch legitimiert, dies auf der Grundlage von § 8 UWG zu unterbinden. Dass das auch geschieht, zeigt die nachfolgende Argumentation.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-10 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: