Die Besteuerung von Leistungen rund um die Messeveranstaltung gestaltet sich häufig unübersichtlich und ähnlich kompliziert wie bei der Reiseveranstaltung. Messeveranstalter können ihre Messeflächen entweder direkt an den Aussteller oder aber an eine zwischengeschaltete Durchführungsgesellschaft vermieten. Diese übernimmt dann im eigenen Namen die gesamte oder Teile der Messeorganisation für ausländische Aussteller. Bei der Teilnahme an Messen im In- und Ausland sind einige umsatzsteuerliche Besonderheiten zu beachten, die gleichermaßen für die Veranstaltung von Tagungen und Kongressen von Bedeutung sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-07-20 |
Seiten 10 - 11
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