Nachdem sich der Koalitionsausschuss angesichts der fortbestehenden Corona‐Krise am 3.6.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur‐, Krisenbewältigungs‐ und Zukunftspaket verständigt hatte, ist am 30.6.2020 in Rekordzeit das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnamen zur Bewältigung der Corona‐Krise (Zweites Corona‐Steuerhilfegesetz) verabschiedet worden. Neben der Absenkung der Umsatzsteuersätze (dazu vorstehend auf S. 1 f. und ab S. 9 in diesem Heft) enthält es für Unternehmen besonders relevante Maßnahmen im Rahmen der Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Hierüber wird im Anschluss an einen Vortrag anlässlich des TTS 2020 vom 24.6.2020 kurz berichtet.
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