Als veranstaltendes Reisebüro mit Schwerpunkt Kreuzfahrten möchten wir unseren Stammgästen als besondere Form der Kundenbindung Gutscheine für ausgesuchte Restaurants in unserer Region zukommen lassen. Die Gutscheine sollen die handverlesenen Stammkunden in die Lage versetzen, ein ansprechendes Menü ihrer Wahl einzunehmen, anlässlich dessen unsere Reiseangebote vermarktet werden. Das Menü können unsere Kunden im jeweiligen Preisrahmen frei bestimmen. Die Gutscheine „kaufen“ wir vorab bei den Gastronomen. Die Rechnung über den Gutscheinkauf stellen einige Restaurants mit und andere wiederum ohne Umsatzsteuer aus. Was ist korrekt?
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