Die Neuordnung der Besteuerung von Reiseleistungen liegt ber 40 Jahre zurck und es ist zu konstatieren, dass die von der Tourismuswirtschaft und dem BMF seinerzeit besonders ins Auge gefasste Vereinfachung der Besteuerung von der Rechtsprechung und der Gesetzgebung in Europa und in Deutschland sukzessive wieder rckgngig gemacht wurde, so dass heute zu Recht die Komplexitt dieser Besteuerungsform beklagt wird. Das auf der europischen Ebene beschlossene Ende der Gesamtmargenermittlung und die Einfhrung einer schlechterdings nicht praktizierbaren Einzelmargenermittlung sprechen Bnde. Aber auch die Finanzgerichte sind mit der Beurteilung der Materie mehr und mehr berfordert, wie mehrere Urteile beweisen. Und wenn dann eine Revision nicht zugelassen wird, weil keine grundstzliche Bedeutung erkannt wird, sind weitere Irritationen bei den Rechtsanwendern vorgeprgt und es schleichen sich immer mehr fehlerhafte Beurteilungen in die Praxis ein. Nachstehend wird mit einem Urteil des FG Berlin?Brandenburg vom 17.6.2020 ein Beispiel zur Ausgliederung von Eigenleistungen aus der Margenbesteuerung besprochen, dessen Darlegungen auch Sachkennern Probleme bereiten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.12.02 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-11-09 |
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