Wir haben eine Frage zum Zeitpunkt der Besteuerung von Leistungsträgerprovisionen. Hierzu liegen uns zwei unterschiedliche Auffassungen vor. Wir benötigen dringend Klarheit, wie wir zukünftig verfahren sollen.
1. Die Besteuerung und somit Abführung der Umsatzsteuer muss zum Zeitpunkt der Verbuchung des Belegs des Leistungsträgers bzw. der Zahlung der Verbindlichkeit an den Leistungsträger erfolgen.
2. Die Besteuerung und Abführung von Umsatzsteuer erfolgt, wenn eine periodengerechte, das heißt im tatsächlichen Reisemonat durchgeführte Erlösverbuchung erfolgt ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-10-01 |
Seiten 11 - 12
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: