Im Rahmen einer vom 26.-27.3.2015 in Starnberg abgehaltenen Datenschutzkonferenz stand auch die Geltung der allgemeinen Grundsätze des Datenschutzes für Passagierdaten auf dem Programm. Als allgemeine Grundsätze des Datenschutzes gelten die Datensparsamkeit, die Datensicherheit, die Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit, die Zweckgebundenheit, die Datenhoheit, die Auskunftspflicht und einige andere mehr. Allerdings betonte der Referent Jörg Martin (CTC Corporate Travel Consulting, s.u. www.travel-consulting.biz), dass die Einhaltung des Datenschutzes bei der Verwendung von Passagierdaten doch sehr fraglich sei und führte dies wie in den nachfolgenden Abschnitten 1-3 näher beschrieben aus.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-10 |
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