Die Höhe der Nachforderungszinsen gem. § 233a AO verstößt für in das Jahr 2013 fallende Verzinsungszeiträume weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot. Diese für säumige Steuerzahler wenig erfreuliche BFH-Entscheidung hält für manche anders gelagerte Sachverhalte in der Touristik aber auch positive Aspekte bereit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-10 |
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