Das Finanzgericht Düsseldorf hatte die Frage zu entscheiden, nach welchen Grundsätzen Einkünfte aus der Vermietung einer Ferienwohnung einkommensteuerrechtlich zuzurechnen sind, sofern Vertreter oder Verwalter mit der Vermietung für den Eigentümer beauftragt sind – eine bei der Vermittlung von Ferienhäusern und -wohnungen häufig vorkommende Fallgestaltung (Urteil vom 24.10.2014, Az.: 1 K 4103/12 E). Inzwischen ist das Verfahren beim BFH unter dem Az.: IX R 21/15 anhängig, so dass Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten sind.
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