Bei Anwendung der Fluggastrechte‐Verordnung (EU) 261/2004 reiht sich Auslegungsfrage an Auslegungsfrage. Für den betroffenen Flugpassagier kann es schwer sein festzustellen und zu entscheiden, welcher der an seiner Flugreise beteiligten Fluggesellschaften ihm eigentlich bei Unregelmäßigkeiten, Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung einzustehen hat, wenn es um die Zahlung der Ausgleichsforderung geht oder um die Gestellung von Ersatzflügen. Auch aktuell hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) hierzu grundsätzliche Auslegungsfragen zu beantworten.
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