Advent, Advent – ein Lichtlein brennt. In dieser Zeit stehen bzw. standen (nicht nur in der Tourismusbranche) die Weihnachtsfeiern vor der Tür. Diese „weihnachtlichen Lustbarkeiten“, die im Amtsdeutsch so kühl als Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter definiert sind (vgl. § 19 EStG), führen anschließend regelmäßig zu gänzlich unchristlicher Katerstimmung beim gastgebenden Unternehmen. Der Grund liegt in der naturgemäß sehr subjektiven Wahrnehmung darüber, was üblich und angemessen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-12-10 |
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