Der DB-Zug versptet oder ausgefallen, der Urlaubsflug verpasst die Pauschalreise gescheitert: Die DB wird zunehmend unpnktlicher. Hat der Reisende, der das ihm vom Reiseveranstalter als eigene vertragliche Teilleistung zur Verfgung gestellte Rail & Fly-Ticket nutzt und sich auf den Fahrplan der DB verlsst, Pufferzeit einplant und dann den Urlaubsflug doch verpasst, nun Gewhrleistungsansprche gegen den Reiseveranstalter?
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