Der DB-Zug verspätet oder ausgefallen, der Urlaubsflug verpasst – die Pauschalreise gescheitert: Die DB wird zunehmend unpünktlicher. Hat der Reisende, der das ihm vom Reiseveranstalter als eigene vertragliche Teilleistung zur Verfügung gestellte Rail & Fly-Ticket nutzt und sich auf den Fahrplan der DB verlässt, Pufferzeit einplant und dann den Urlaubsflug doch verpasst, nun Gewährleistungsansprüche gegen den Reiseveranstalter?
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