Unterbringung für Aus- und Fortbildungszwecke? – Umsatzsteuerfreiheit für Schüler-Kanutour versagt
Kanutouren, die ein Unternehmer für Lehrer und Schüler ausrichtet, sind nicht als „Unterbringung und Beköstigung von Jugendlichen für Erziehungs-, Ausbildungs- und Fortbildungszwecke“ umsatzsteuerfrei nach § 4 Nummer 23 Umsatzsteuergesetz, wenn sie keine Betreuungsleistungen beinhalten. So sieht es das Finanzgericht (FG) Niedersachsen (Urteil vom 1.3.2007, Az: 16 K 30/05, EFG 2007, 1288).
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