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Unterbringung für Aus- und Fortbildungszwecke? – Umsatzsteuerfreiheit für Schüler-Kanutour versagt

Kanutouren, die ein Unternehmer für Lehrer und Schüler ausrichtet, sind nicht als „Unterbringung und Beköstigung von Jugendlichen für Erziehungs-, Ausbildungs- und Fortbildungszwecke“ umsatzsteuerfrei nach § 4 Nummer 23 Umsatzsteuergesetz, wenn sie keine Betreuungsleistungen beinhalten. So sieht es das Finanzgericht (FG) Niedersachsen (Urteil vom 1.3.2007, Az: 16 K 30/05, EFG 2007, 1288).

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.10.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2007
Veröffentlicht: 2007-10-01

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