Unwirksame Klauseln – Beförderung auch ohne Fahrschein
Der BGH hat entschieden, dass folgende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Beförderungsunternehmen unwirksam sind:
– „Für verlorene oder gestohlene Fahrausweise kann kein Ersatz gewährt werden.“
– „Eine Erstattung für verloren gegangene oder gestohlene Fahrausweise erfolgen nicht.“
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