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Unwirksame Klauseln – Beförderung auch ohne Fahrschein

Der BGH hat entschieden, dass folgende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Beförderungsunternehmen unwirksam sind:
– „Für verlorene oder gestohlene Fahrausweise kann kein Ersatz gewährt werden.“
– „Eine Erstattung für verloren gegangene oder gestohlene Fahrausweise erfolgen nicht.“

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.03.18
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2005
Veröffentlicht: 2005-03-01

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