Für Verbraucher geht es bei Ansprüchen aus der VO (EG) 261/2004 meist um den pauschalen Schadenersatz in Höhe von 250 €, 400 € oder 600 € pro Passagier aus Art. 7. Dieser muss wegen der oftmals zu beobachtenden Blockadehaltung der jeweiligen Fluggesellschaft letzten Endes auf dem Gerichtsweg durchgesetzt werden: Welches Gericht aber örtlich zuständig ist, wird von den Amtsgerichten bislang höchst unterschiedlich beurteilt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-07 |
Seiten 19 - 20
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