Mit dem nahenden Jahresende stehen Betriebsveranstaltungen in Form von Weihnachtsfeiern vielerorts bevor. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 10.5.2023 hat der BFH seine Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen fortgesetzt: Demnach scheidet der Vorsteuerabzug aus, sofern die (umsatzsteuerliche) Freigrenze i. H. von 110 € überschritten wird. Bei der Ermittlung dieser Freigrenze sind auch die Kosten für den „äußeren Rahmen“ der Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen, wenn es sich umsatzsteuerlich um eine einheitliche Leistung handelt.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-15 |
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