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Abschreibung immaterieller Wirtschaftsgüter – Neue Software in fünf Jahren abschreiben

Aufwendungen zur Einführung neuer betriebswirtschaftlicher Software-Systeme können als immaterielle Wirtschaftsgüter linear in fünf Jahren abgeschrieben werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.12.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 12 / 2005
Veröffentlicht: 2005-12-01

Seiten 13 - 14