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(Fluss-)Kreuzfahrten im Hinzurechnungs-Risiko?

Der Reisevorleistungseinkauf (Fluss-)Kreuzfahrt gehört gewerbesteuerlich nicht als Miet- oder Pachtzahlung hinzugerechnet. Denn insoweit handelt es sich bekanntlich um eine Passageleistung, also um eine Personenbeförderung, die überhaupt kein hinzurechnungsfähiges mietvertragliches Element nach BGB beinhalten kann. Dennoch wird leider auch Gegenteiliges vertreten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.10.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2016
Veröffentlicht: 2016-10-11