Gewinnverlagerung – Nutzen Sie die „6b-Rücklage“ – aber richtig!
Wenn Sie die Rücklage auf ein Gebäude übertragen wollen, das Sie selbst errichten, verlängert sich die Übertragungsfrist auf sechs Jahre. Das heißt: Es reicht aus, wenn Sie das Gebäude bis zum Ende des sechsten Jahres nach der Rücklagenbildung fertig stellen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.08.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2006 |
| Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
Seiten 13 - 14