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Grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht in Deutschland zugelassenen Bussen

Mit mehreren BMF-Schreiben vom 5.3.2024 und 4.4.2024 wurde zur „Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind“, Stellung genommen. Insbesondere über entsprechende Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) wird nachfolgend im Überblick kurz informiert.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.06.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2024
Veröffentlicht: 2024-06-10