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Hinweispflicht auf Pass- und Visumserfordernisse sowie Einreisebestimmungen auch für Reisebüros/Vermittler

Bei den Hinweis- und Informationspflichten zu Pass- und Visumserfordernissen und zu Einreisebestimmungen bei Pauschalreisen steht meist der Reiseveranstalter im Vordergrund. Zeitlich vor diesem wirkt aber mit gleicher Verantwortlichkeit der Reisevermittler, etwa das stationäre oder das Online-Reisebüro. Die damit einhergehenden Haftungsrisiken werden auf Vermittlerseite häufig unterbewertet. Dies kann zu gravierenden Haftungsfolgen führen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2026.02.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2026
Veröffentlicht: 2026-02-10