Hinweispflicht auf Pass- und Visumserfordernisse sowie Einreisebestimmungen auch für Reisebüros/Vermittler
Bei den Hinweis- und Informationspflichten zu Pass- und Visumserfordernissen und zu Einreisebestimmungen bei Pauschalreisen steht meist der Reiseveranstalter im Vordergrund. Zeitlich vor diesem wirkt aber mit gleicher Verantwortlichkeit der Reisevermittler, etwa das stationäre oder das Online-Reisebüro. Die damit einhergehenden Haftungsrisiken werden auf Vermittlerseite häufig unterbewertet. Dies kann zu gravierenden Haftungsfolgen führen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2026.02.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-10 |