Neue Formulare für die Umsatzsteuer-Voranmeldung: Handhabung der Kennziffer 23 ab Januar 2026
Monatlich oder quartalsweise wiederkehrend erfreut die Umsatzsteuer alle Steuerpflichtigen mit ihren Deklarationspflichten. In den entsprechenden Vordruckmustern (und digitalen Anwendungen) gibt es bereits seit dem Erklärungszeitraum 2017 eine Kennziffer 23. Dort ist ein Eintrag zu machen, wenn „über die Angaben in der Steueranmeldung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen sind“. Diese Angaben sind dann mit separatem Schreiben an das Finanzamt zu übermitteln. Hierzu gibt es mit Stand Januar 2026 eine Neuerung zu beachten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2026.02.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-10 |