Neues Sanierungsrecht in Kraft
Obwohl die Bundesregierung und der Bundesrat bei der Ausgestaltung des Sanierungs‐ und Insolvenzrechts noch Anfang Dezember unterschiedliche Positionen vertreten hatten, haben der Bundestag am 17.12.2020 und der Bundesrat am 18.12.2020 der beabsichtigten Modernisierung und effektiveren Gestaltung des Sanierungs‐ und Insolvenzrechts in Form des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs‐ und Insolvenzrechts (SanInsFoG) zugestimmt. Wichtiger Teil des Gesetzespakets ist das „Gesetz über den Stabilisierungs‐ und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (Sta‐RUG), welches angeschlagenen Unternehmen u.a. eine Restrukturierung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens ermöglicht. Von Pandemie‐Ausfällen geplagten Touristikern ist deshalb anzuraten, sich mit der neuen Sachlage auseinanderzusetzen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.01.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-01-12 |