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Reiseaufwendungen – Abzug als Werbungskosten

Bei einem Sprachkurs in einem touristisch attraktiven Gebiet ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu prüfen, ob neben den Kursgebühren auch die Aufwendungen für die Reise als Werbungskosten abgezogen werden können. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt bestätigt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.07.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 7 / 2006
Veröffentlicht: 2006-07-01

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