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Steuertermine 2006 – Schonfrist nutzen und bares Geld sparen

Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungs-Schonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Damit Sie Ihre Zahlungstermine im Griff haben, haben wir für Sie die wichtigsten Termine in einem Steuerkalender zusammengefasst.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.12.14
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 12 / 2005
Veröffentlicht: 2005-12-01

Seiten 15 - 17