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Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung

Erzielt ein Steuerpflichtiger durch die Fremdvermietung einer einzelnen Ferienwohnung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist die Überschusserzielungsabsicht im Falle der teilweisen Selbstnutzung oft fraglich. Mit Urteil vom 7.3.2012 (Az.: 9 K 180/09) hat das FG Niedersachsen nun entgegen einschlägiger BFH-Rechtsprechung entschieden, dass die Überschusserzielungsabsicht trotz geringfügiger Selbstnutzung dann zu unterstellen ist, wenn die jährlichen tatsächlichen Vermietungstage regelmäßig die Grenze von 75% der ortsüblichen Vermietungstage überschreiten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.07.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 7 / 2012
Veröffentlicht: 2012-07-09