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Urlaub in Krisengebieten gebucht – wann kostenloser Rücktritt?

Ob Tunesien, Ägypten, Jemen, Arabische Emirate oder aktuell Syrien – ob Badeurlaub, Studien-Rundreise oder Nil-Kreuzfahrt: Reisende, die von langer Hand eine entsprechende Reise gebucht und möglicherweise mit Anzahlung und Restzahlung schon bezahlt haben, standen oder stehen aktuell vor der Entscheidung, die Reise abzusagen oder gleichwohl zu reisen. Als Beispiel dient nachfolgend eine im Herbst 2010 für Juni 2011 gebuchte Studien- Rundreise durch Syrien. Die von Unruhen in vielen syrischen Städten und Demonstrationen für eine Demokratisierung mit den bekannten staatlichen Gewaltreaktionen geprägte Situation gibt Anlass zu der Frage: Kann die Syrien-Rundreise im Juni 2011 störungsfrei verlaufen, muss sie angetreten werden oder gibt es rechtliche Möglichkeiten, davon wegzukommen?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.05.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 5 / 2011
Veröffentlicht: 2011-05-10

Seiten 18 - 20