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Urlaubsmängel: Verbraucherrechte nur nach Rüge!

Falsches Zimmer, Baulärm und geschlossenes Kinderbadeparadies – schnell kann sich nach Urlaubsantritt erheblicher Ärger einstellen, wenn die gebuchte Hotelanlage nicht der Katalogausschreibung entspricht. Immerhin hat der Reisende für den versprochenen Traumurlaub teures Geld bezahlt. Aber wie mit dieser Situation umgehen? Keinesfalls nach dem Motto „Dulde und Liquidiere“ – also die Reisemängel ertragen, um nach Urlaubsende eine möglichst hohe Minderung geltend zu machen und auch noch Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Dies wäre eine krasse Fehlentscheidung.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.01.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2024
Veröffentlicht: 2024-01-09