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Vertrauensschutz im Steuerrecht – Teil I: Gibt es ihn überhaupt noch?

Der Ausspruch „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ wird Wladimir Illitsch Uljanow, besser bekannt als Lenin, zugeschrieben. Diese Empfehlung ist auch uneingeschränkt auszusprechen, soweit man sich auf Aussagen der Finanzverwaltung verlassen will. Denn es lässt sich beobachten, dass eine gewisse Fehlvorstellung herrscht, soweit es insbesondere um Aussagen geht, die den Steuerpflichtigen vermeintlich begünstigen. Vorsicht ist vor allem dann angebracht, wenn Aussagen der Fiskaladministration contra legem, also entgegen dem Gesetzeswortlaut, getätigt werden. In jüngerer Zeit hat sich der BFH vermehrt mit Fragen des Vertrauensschutzes befasst. Er hat sich nicht nur mit der Qualität ministerieller Aussagen beschäftigt, sondern sich auch zu den generellen Voraussetzungen der Verlässlichkeit und Bindungswirkung derartiger Aussagen geäußert. Dies soll zum Anlass genommen werden, generell die Frage des Vertrauensschutzes in Steuersachen, vor allem mit Anwendungsbezug zur Tourismusbranche, näher zu beleuchten. Es wird zu resümieren sein, dass der Steuerpflichtige vermeintlichen staatlichen Wohltaten stets mit gesunder Skepsis begegnen sollte.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 8 / 2026
Veröffentlicht: 2026-08-10