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Wer tr�gt die Vermittlerprovision/Service?fee?

Nicht nur in Corona?Zeiten geht die Buchungspraxis f�r Fl�ge und Pauschalreisen weg von der Direktbuchung bei Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften �ber deren eigene Buchungsportale. �blich geworden ist die Buchung �ber Reisevermittler, so das station�re Reiseb�ro, die IATA?Agentur, aber vor allem und gerade in Corona?Zeiten �ber Online?Reiseb�ros und Buchungsplattformen wie Opodo.com, eDreams, Holiday?Check oder Expedia.de, um nur einige zu nennen. Die Bezahlung der gebuchten Reiseleistungen folgt mittels einer vom jeweiligen Vermittler erstellten Rechnung. In dem dort ausgewiesenen Gesamtbrutto?Rechnungsbetrag ist � versteckt oder auch offen ausgewiesen � das Vermittlungsentgelt enthalten (die sog. Service?fee oder �hnliche Begrifflichkeiten). Letzteres ist der Ertrag und das Entgelt f�r den Vermittler und dessen Vermittlungsleistung. Soweit � so gut. Wird nun aber z.B. wegen Corona?Pandemie?bedingter Reise?/Einreiseverbote der vermittelte Flug oder die Pauschalreise storniert und r�ckabgewickelt, will die Fluggesellschaft/der Reiseveranstalter regelm��ig nur denjenigen Betrag zur�ckzahlen, den man selbst bekommen hat, also den Netto?Reisepreis oder das Netto?Ticketentgelt, nicht aber das Vermittlungsentgelt. Es sei der Reisende gewesen, welcher den Vermittler eingeschaltet habe, also m�sse der auch das Vermittlungsentgelt/die Service?fee tragen. Zu dieser Sichtweise sind aber rechtliche Bedenken anzumelden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.04.04
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ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 4 / 2021
Veröffentlicht: 2021-04-19