Wer trgt die Vermittlerprovision/Service?fee?
Nicht nur in Corona?Zeiten geht die Buchungspraxis fr Flge und Pauschalreisen weg von der Direktbuchung bei Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften ber deren eigene Buchungsportale. blich geworden ist die Buchung ber Reisevermittler, so das stationre Reisebro, die IATA?Agentur, aber vor allem und gerade in Corona?Zeiten ber Online?Reisebros und Buchungsplattformen wie Opodo.com, eDreams, Holiday?Check oder Expedia.de, um nur einige zu nennen. Die Bezahlung der gebuchten Reiseleistungen folgt mittels einer vom jeweiligen Vermittler erstellten Rechnung. In dem dort ausgewiesenen Gesamtbrutto?Rechnungsbetrag ist versteckt oder auch offen ausgewiesen das Vermittlungsentgelt enthalten (die sog. Service?fee oder hnliche Begrifflichkeiten). Letzteres ist der Ertrag und das Entgelt fr den Vermittler und dessen Vermittlungsleistung. Soweit so gut. Wird nun aber z.B. wegen Corona?Pandemie?bedingter Reise?/Einreiseverbote der vermittelte Flug oder die Pauschalreise storniert und rckabgewickelt, will die Fluggesellschaft/der Reiseveranstalter regelmig nur denjenigen Betrag zurckzahlen, den man selbst bekommen hat, also den Netto?Reisepreis oder das Netto?Ticketentgelt, nicht aber das Vermittlungsentgelt. Es sei der Reisende gewesen, welcher den Vermittler eingeschaltet habe, also msse der auch das Vermittlungsentgelt/die Service?fee tragen. Zu dieser Sichtweise sind aber rechtliche Bedenken anzumelden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.04.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-04-19 |